Der Verbesserungsvorschlag in seiner Abgrenzung zur Arbeitnehmererfindung

Als Verbesserungsvorschlag i. S. d. 3 ArbNErfG ist eine technische Neuerung anzusehen, die nicht patent-oder gebrauchsmusterschutzfähig ist, aber den innerbetrieblichen Stand der Technik verbessert.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 22)
VerfasserIn: Gaul, Dieter
Ort / Verlag / Datum:10.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:608.1 Erfindungen
347.78 Urheberrecht
347.77.023 Erfinderrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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