Die Schutzschrift zur Abwehr einstweiliger Verfügungen gegen Streiks

Die IG Metall beabsichtigte, ab 1. März 1981 Warnstreiks in der Metallindustrie zu organisieren und wollte durch die Schutzschrift schon im voraus Anträgen der Arbeitgeberseite entgegentreten, solche Warnstreiks durch einstweilige Verfügungen zu untersagen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Leipold, Dieter
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
347.9 Prozessverfahren
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die IG Metall beabsichtigte, ab 1. März 1981 Warnstreiks in der Metallindustrie zu organisieren und wollte durch die Schutzschrift schon im voraus Anträgen der Arbeitgeberseite entgegentreten, solche Warnstreiks durch einstweilige Verfügungen zu untersagen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog