Die Schutzschrift zur Abwehr einstweiliger Verfügungen gegen Streiks
Die IG Metall beabsichtigte, ab 1. März 1981 Warnstreiks in der Metallindustrie zu organisieren und wollte durch die Schutzschrift schon im voraus Anträgen der Arbeitgeberseite entgegentreten, solche Warnstreiks durch einstweilige Verfügungen zu untersagen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1983; Nr 3)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Streikrecht
347.9 Prozessverfahren 347.776 Wettbewerbsrecht |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die IG Metall beabsichtigte, ab 1. März 1981 Warnstreiks in der Metallindustrie zu organisieren und wollte durch die Schutzschrift schon im voraus Anträgen der Arbeitgeberseite entgegentreten, solche Warnstreiks durch einstweilige Verfügungen zu untersagen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |