Die Schutzschrift zur Abwehr einstweiliger Verfügungen gegen Streiks

Die IG Metall beabsichtigte, ab 1. März 1981 Warnstreiks in der Metallindustrie zu organisieren und wollte durch die Schutzschrift schon im voraus Anträgen der Arbeitgeberseite entgegentreten, solche Warnstreiks durch einstweilige Verfügungen zu untersagen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1983; Nr 3)
VerfasserIn: Leipold, Dieter
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
347.9 Prozessverfahren
347.776 Wettbewerbsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-302413 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage