Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen und unerlaubte Handlung : Gleichzeitig eine Besprechung der Entscheidung, OLG Hamburg. RIW 1982 S.669

Gerichtsstandsklauseln, die alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis bei einem bestimmten Gericht konzentrieren, gelten auch für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit diese zugleich Vertragsverletzungen sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der internationalen Wirtschaft (1983; Nr 6)
VerfasserIn: Falkenhausen, Joachim von
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.4 Vertragsrecht
Region:BRD
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