Entgeltfragen bei Provisionsvertretern ohne Anspruch auf ein Fixum : LG Wien v.17.1.1983
Für die Berechnung der Abfertigung ist nach Lehre und ständiger Rechtsprechung der Durchschnitt der im letzten Dienstjahr bezogenen Provisionen heranzuziehen. Das Gleiche gilt für die Berechnung der Urlaubsentschädigung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3521)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.08.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 381.26 Handelsvertreter
331.817(094.5) Urlaubsrecht 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 381.26 Handelsvertreter | Dokument Nr. A-301003 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |