Entgeltfragen bei Provisionsvertretern ohne Anspruch auf ein Fixum : LG Wien v.17.1.1983

Für die Berechnung der Abfertigung ist nach Lehre und ständiger Rechtsprechung der Durchschnitt der im letzten Dienstjahr bezogenen Provisionen heranzuziehen. Das Gleiche gilt für die Berechnung der Urlaubsentschädigung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3521)
Ort / Verlag / Datum:02.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.26 Handelsvertreter
331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 381.26 Handelsvertreter Dokument Nr. A-301003 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage