Aufrechnungseinrede des Dienstgebers : OGH v.26.4.1983

Der Begriff des 'rechtlichen Zusammenhanges' iS des 293 Abs.3 ZPO ist eng auszulegen nur solche Gegenforderungen des Arbeitnehmers sind daher unbeschränkt aufrechenbar, die einen unmittelbaren und engen Sachbezug zum Entgeltanspruch haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Begriff des 'rechtlichen Zusammenhanges' iS des 293 Abs.3 ZPO ist eng auszulegen nur solche Gegenforderungen des Arbeitnehmers sind daher unbeschränkt aufrechenbar, die einen unmittelbaren und engen Sachbezug zum Entgeltanspruch haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog