Aufrechnungseinrede des Dienstgebers : OGH v.26.4.1983
Der Begriff des 'rechtlichen Zusammenhanges' iS des 293 Abs.3 ZPO ist eng auszulegen nur solche Gegenforderungen des Arbeitnehmers sind daher unbeschränkt aufrechenbar, die einen unmittelbaren und engen Sachbezug zum Entgeltanspruch haben.
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Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 13)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.9 Zivilprozessordnung 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Begriff des 'rechtlichen Zusammenhanges' iS des 293 Abs.3 ZPO ist eng auszulegen nur solche Gegenforderungen des Arbeitnehmers sind daher unbeschränkt aufrechenbar, die einen unmittelbaren und engen Sachbezug zum Entgeltanspruch haben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |