Aufrechnungseinrede des Dienstgebers : OGH v.26.4.1983

Der Begriff des 'rechtlichen Zusammenhanges' iS des 293 Abs.3 ZPO ist eng auszulegen nur solche Gegenforderungen des Arbeitnehmers sind daher unbeschränkt aufrechenbar, die einen unmittelbaren und engen Sachbezug zum Entgeltanspruch haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.9 Zivilprozessordnung
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-300998 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage