Die Codekarte: Der Schlüssel zum Diebstahl
Das Entwenden der Codekarte, um sie zu missbräuchlichem Abheben von Geld zu benutzen und danach zurückzugeben, erfüllt als solches keinen strafbaren Tatbestnd / Richtigerweise ist in der missbräuchlichen Benutzung der Codekarte ein Diebstahl am Geld zu erblicken.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1983; Nr 13)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.2/.7 Strafrecht 343.721 Betrug 343.711 Diebstahl |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Entwenden der Codekarte, um sie zu missbräuchlichem Abheben von Geld zu benutzen und danach zurückzugeben, erfüllt als solches keinen strafbaren Tatbestnd / Richtigerweise ist in der missbräuchlichen Benutzung der Codekarte ein Diebstahl am Geld zu erblicken. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |