Die Codekarte: Der Schlüssel zum Diebstahl

Das Entwenden der Codekarte, um sie zu missbräuchlichem Abheben von Geld zu benutzen und danach zurückzugeben, erfüllt als solches keinen strafbaren Tatbestnd / Richtigerweise ist in der missbräuchlichen Benutzung der Codekarte ein Diebstahl am Geld zu erblicken.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1983; Nr 13)
VerfasserIn: Gropp, Walter
Ort / Verlag / Datum:01.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.2/.7 Strafrecht
343.721 Betrug
343.711 Diebstahl
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-300378 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage