Betriebsüblichkeit von Ausgleichszahlungen : Bundesarbeitsgericht v.7.12.1982

Ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der seinen Dienstordnungsangestellten jahrelang ermässigte Beitragssätze zugestanden hatte, diese Vergünstigung aber wegfallen lassen musste, ist nicht verpflichtet, eine gleichwertige Ausgleichszahlung zu leisten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 20)
Ort / Verlag / Datum:20.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.141 Gewohnheitsrecht
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 340.141 Gewohnheitsrecht Dokument Nr. A-299358 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage