Anwaltliches Disziplinargericht : Rechtsanwaltskammer zu höchstgerichtlicher Entscheidung

Durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 29. Juni wurde eine Bestimmung der Geschäftsordnung des Disziplinarrates als nicht dem Gesetz entsprechend aufgehoben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten (1983)
Ort / Verlag / Datum:05.08.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:347.965 Rechtsanwaltskammer
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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