Besuchsreisen von Ehefrau und Kindern statt Familienheimfahrten

Neben den Reisekosten der Ehefrau sind bei einer Besuchsreise auch diejenigen der minderjährigen Kinder jedenfalls dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie insgesamt den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer bei Durchführung aller ihm steuerwirksam möglichen Familienheimfahrten hätte abz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3516)
Ort / Verlag / Datum:15.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.026 Steuerbegünstigungen
331.238 Spesen
336.2 Lohnsteuer
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbegünstigungen Dokument Nr. A-298306 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage