Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für Personalratsmitglied : Bundesarbeitsgericht v.17.2.1983
Zweckbefristete Arbeitsverträge sind nach 620 Abs.2 BGB dann zulässig, wenn der Zeitpunkt der Zweckerfüllung voraussehbar ist und in überschaubarer Zeit liegt / Der Sonderschutz des 15 KSchG wird nicht umgangen, wenn ein Arbeitnehmer während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages in den Per...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.07.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-298033 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |