Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für Personalratsmitglied : Bundesarbeitsgericht v.17.2.1983

Zweckbefristete Arbeitsverträge sind nach 620 Abs.2 BGB dann zulässig, wenn der Zeitpunkt der Zweckerfüllung voraussehbar ist und in überschaubarer Zeit liegt / Der Sonderschutz des 15 KSchG wird nicht umgangen, wenn ein Arbeitnehmer während der Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrages in den Per...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:10.07.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-298033 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage