Umrechnung des steuerpflichtigen Einkommens auf das zur Unterhaltsberechnung heranzuziehende 'adaptierte' Einkommen : VGH v.9.2.1982

Grundsätzlich ist das 'adaptierte' Einkommen (= 'zivilrechtliches Einkommen') um den Steuerbetrag zu mindern, der sich ohne Abzug der Unterhaltsleistung ergibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:21.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-296351 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage