Nichtbefolgung von Anordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer : VGH v.16.3.1983
Eine Dienstpflicht kann auch auf einer blossen Ordnungsvorschrift beruhen, weil die Nichteinhaltung den Ablauf der Arbeitsvorgänge stören und einen Arbeitsunfall bewirken kann. Ein Schadenseintritt durch das Verhalten des Arbeitnehmers ist für den Entlassungstatbestand keine Voraussetzung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.81 Arbeitszeit 331.823 Arbeitsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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