Verkehrssicherungspflicht : OGH v.6.10.1982

Die behördliche Genehmigung der Herstellung und des Betriebes einer technischen Anlage entschuldigt den Eigentümer der Anlage nicht, wenn ihm auf Grund eigener besserer Kenntnis im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Massnahmen zur Verhütung von Gefahren zuzumuten sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1983; Nr 11/12)
Ort / Verlag / Datum:04.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
796.2 Wintersport
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 796:34.09 Sport: Rechtsprobleme Dokument Nr. A-295147 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage