Verkehrssicherungspflicht : OGH v.6.10.1982
Die behördliche Genehmigung der Herstellung und des Betriebes einer technischen Anlage entschuldigt den Eigentümer der Anlage nicht, wenn ihm auf Grund eigener besserer Kenntnis im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Massnahmen zur Verhütung von Gefahren zuzumuten sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1983; Nr 11/12)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 796:34.09 Sport: Rechtsprobleme
796.2 Wintersport 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 796:34.09 Sport: Rechtsprobleme | Dokument Nr. A-295147 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |