Kreditschäden : BGH v.5.10.1982

Die Gefährdungshaftung aus 717 Abs.2 ZPO umfasst ihrem Zweck nach nur die Auswirkungen des eigentlichen Vollstreckungseingriffs.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1983; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.952 Exekution, gerichtliche
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.952 Exekution, gerichtliche Dokument Nr. A-295135 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage