Funktionsunfähiger Betriebsrat : EA Wien v.21.12.1982
Der Aufgabenbereich des Zentralbetriebsrates ist im 113 Abs.4 ArbVG umschrieben eine Mitwirkung beim Ausspruch von Kündigungen oder Entlassungen von Arbeitnehmern im Sinne der 105, 106 ArbVG ist dabei nicht vorgesehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3519)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung 331.13 Kündigung: Arbeit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat | Dokument Nr. A-294576 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |