Funktionsunfähiger Betriebsrat : EA Wien v.21.12.1982

Der Aufgabenbereich des Zentralbetriebsrates ist im 113 Abs.4 ArbVG umschrieben eine Mitwirkung beim Ausspruch von Kündigungen oder Entlassungen von Arbeitnehmern im Sinne der 105, 106 ArbVG ist dabei nicht vorgesehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983; Nr 3519)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.152 Betriebsrat Dokument Nr. A-294576 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage