Vorvertrag zum Tarifvertrag : Bundesarbeitsgericht v.26.1.1983
Vorverträge, durch die sich die Tarifvertragsparteien schuldrechtlich zur tariflichen Normierung bestimmter Vereinbarungen verpflichten, sind danach keine Tarifverträge und begründen keine tarifliche Ansprüche.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.116 Tarifverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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