Vorvertrag zum Tarifvertrag : Bundesarbeitsgericht v.26.1.1983
Vorverträge, durch die sich die Tarifvertragsparteien schuldrechtlich zur tariflichen Normierung bestimmter Vereinbarungen verpflichten, sind danach keine Tarifverträge und begründen keine tarifliche Ansprüche.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Blick durch die Wirtschaft (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.116 Tarifverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-294573 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |