Die Beschwerdebefugnis im neuen Umweltschutzrecht

In der Regel erfolgt der Gesetzesvollzug durch Organe der Verwaltung, die von Amtes wegen auch die jeweils betroffnen Interessen gegeneinander abzuwägen haben. Soweit es sich im Einzelfall um Interessen Privater handelt, steht diesen der Rechtsweg des klassischen Verwaltungsverfahrens offen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1983)
VerfasserIn: Winzeler, Christoph
Ort / Verlag / Datum:11.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
323.172 Föderalismus
711 Raumplanung
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein