Die Beschwerdebefugnis im neuen Umweltschutzrecht

In der Regel erfolgt der Gesetzesvollzug durch Organe der Verwaltung, die von Amtes wegen auch die jeweils betroffnen Interessen gegeneinander abzuwägen haben. Soweit es sich im Einzelfall um Interessen Privater handelt, steht diesen der Rechtsweg des klassischen Verwaltungsverfahrens offen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1983)
VerfasserIn: Winzeler, Christoph
Ort / Verlag / Datum:11.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
323.172 Föderalismus
711 Raumplanung
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 351.77 Umweltschutz Dokument Nr. A-293818 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage