Die Beschwerdebefugnis im neuen Umweltschutzrecht
In der Regel erfolgt der Gesetzesvollzug durch Organe der Verwaltung, die von Amtes wegen auch die jeweils betroffnen Interessen gegeneinander abzuwägen haben. Soweit es sich im Einzelfall um Interessen Privater handelt, steht diesen der Rechtsweg des klassischen Verwaltungsverfahrens offen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1983)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
323.172 Föderalismus 711 Raumplanung 35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In der Regel erfolgt der Gesetzesvollzug durch Organe der Verwaltung, die von Amtes wegen auch die jeweils betroffnen Interessen gegeneinander abzuwägen haben. Soweit es sich im Einzelfall um Interessen Privater handelt, steht diesen der Rechtsweg des klassischen Verwaltungsverfahrens offen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |