Grenzfall Entlassung - vorzeitiger Austritt Schlamperei : AG Wien v.21.1.1983
Ein wichtiger Grund, der den Arbeitnehmer zum vorzeitigen Austritt berechtigt, liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht auf seine Schlampigkeit hinweist und nur eine Selbstverständlichkeit verlangt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Ein wichtiger Grund, der den Arbeitnehmer zum vorzeitigen Austritt berechtigt, liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht auf seine Schlampigkeit hinweist und nur eine Selbstverständlichkeit verlangt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |