Grenzfall Entlassung - vorzeitiger Austritt Schlamperei : AG Wien v.21.1.1983

Ein wichtiger Grund, der den Arbeitnehmer zum vorzeitigen Austritt berechtigt, liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Recht auf seine Schlampigkeit hinweist und nur eine Selbstverständlichkeit verlangt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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