Rückzahlung von Ausbildungskosten : Wann die 'Bindungsfrist' übermässig lang ist / Bundesarbeitsgericht v.23.2.1983

Die Rückzahlungspflicht muss vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen und, der Arbeitnehmer muss mit der Ausbildungsmassnahme eine angemessene Gegenleistung für die Rückzahlungsverpflichtung erhalten haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Blick durch die Wirtschaft (1983)
Ort / Verlag / Datum:06.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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