Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen : Oberlandesgericht Karlsruhe v.9.2.1983

Das Urheberrecht schützt lediglich die Formgestaltung, nicht jedoch den Inhalt eines Computerprogramms. Ein Schutz des in dem Computerprogramm enthaltenen Algorithums oder von einzelnen Ideen ist deswegen nicht möglich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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