Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen : Oberlandesgericht Karlsruhe v.9.2.1983

Das Urheberrecht schützt lediglich die Formgestaltung, nicht jedoch den Inhalt eines Computerprogramms. Ein Schutz des in dem Computerprogramm enthaltenen Algorithums oder von einzelnen Ideen ist deswegen nicht möglich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
007.5 EDV
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-291801 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage