Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen : Oberlandesgericht Karlsruhe v.9.2.1983
Das Urheberrecht schützt lediglich die Formgestaltung, nicht jedoch den Inhalt eines Computerprogramms. Ein Schutz des in dem Computerprogramm enthaltenen Algorithums oder von einzelnen Ideen ist deswegen nicht möglich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
007.5 EDV 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht | Dokument Nr. A-291801 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |