Unterschied Zweitbescheid / wiederholender Bescheid : Bundesfinanzhof v.12.1.1983

Die Anordnung einer Aussenprüfung kann vom Leiter der Betriebsprüfungsstelle veranlasst und unterschrieben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:20.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
336.2 Steuerrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung Dokument Nr. A-291712 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage