Kündigungsanfechtungsgrund : VwGH v.6.10.1982

Der Kündigungsanfechtungsgrund gemäss 105 Abs.3 Z.1 lit. b ArbVG setzt nicht voraus, dass der Gekündigte Mitglied der Gewerkschaft sein muss. Es genügt die Tätigkeit als Verbindungsperson zwischen Belegschaft und Gewerkschaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:29.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-290635 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage