Bezahlte Arbeitsfreistellung für kirchliche Eheschliessung : Bundesarbeitsgericht v.27.4.1983
Zwar sei unter der 'eigenen Eheschliessung' zunächst die bürgerliche Eheschliessung vor dem Standesbeamten zu verstehen. Nach ihrem Wortlaut und nach ihrem Sinn und Zweck erfasse die Tarifnorm jedoch auch die kirchliche Eheschliessung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Zwar sei unter der 'eigenen Eheschliessung' zunächst die bürgerliche Eheschliessung vor dem Standesbeamten zu verstehen. Nach ihrem Wortlaut und nach ihrem Sinn und Zweck erfasse die Tarifnorm jedoch auch die kirchliche Eheschliessung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |