Bezahlte Arbeitsfreistellung für kirchliche Eheschliessung : Bundesarbeitsgericht v.27.4.1983

Zwar sei unter der 'eigenen Eheschliessung' zunächst die bürgerliche Eheschliessung vor dem Standesbeamten zu verstehen. Nach ihrem Wortlaut und nach ihrem Sinn und Zweck erfasse die Tarifnorm jedoch auch die kirchliche Eheschliessung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:13.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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