'Das Gericht hätte nicht nur formaljuristisch argumentieren sollen' : Die 'abweichende Meinung' des Verfassungsrichters Simon zur Entscheidung, dass auch Anwalt werden darf, wer Mitglied einer radikalen Partei ist

Er meint, ein 'Anwalts-Radikalenerlass' sei auch aus 'materiellen Gründen des Verfassungsrechts' gesetzeswidrig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1983)
VerfasserIn: Simon, Helmut
Ort / Verlag / Datum:16.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.965 Rechtsanwälte
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
347.991 Verfassungsgerichtshof
174 Berufsethik
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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