Die Verwendung einer nicht gedeckten Kreditkarte als Straftat

Der Gesetzgeber muss zum Schutze des bargeldlosen Zahlungsverkehrs einen entsprechenden Sonderstraftatbestand schaffen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 23)
VerfasserIn: Knauth, Alfons
Ort / Verlag / Datum:08.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.2/.7 Strafrecht
336.77 Kredite
Region:BRD
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