Gerichtlicher Vergleich : VwGH v.12.11.1981
Ein gerichtlicher Vergleich ist in Ansehung seiner Eigenschaft als zivilrechtlicher Vertrag nach der Vorschrift des 914 ABGB auszulegen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1983; Nr 26)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.925 Prozessvergleiche
347 Privatrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.925 Prozessvergleiche | Dokument Nr. A-289453 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |