Verfallsfrist : OGH v.18.5.982
Auch wenn der Dienstgeber den Kollektivvertrag im Betrieb nicht kundgemacht und aufgelegt hat, entfaltet eine kollektivvertragliche Verfallsfrist ihre Wirksamkeit, wenn der Dienstnehmer auf andere Weise rechtzeitig Gelegenheit hatte, sich zu informieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1983; Nr 26)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.439 Verjährung
331.116 Kollektivverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.439 Verjährung | Dokument Nr. A-289452 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |