Die neue Alterssicherung
Vom 1. April dieses Jahres an können die französischen Arbeitnehmer bereits mit erreichtem 60. Lebensjahr in Pension gehen. Bisher betrug das Rentenalter für Männer und Frauen 65 Jahre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Sozialpolitik (1983; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension |
Region: | Frankreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Altersgrenze | Dokument Nr. A-289090 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |