Die neue Alterssicherung

Vom 1. April dieses Jahres an können die französischen Arbeitnehmer bereits mit erreichtem 60. Lebensjahr in Pension gehen. Bisher betrug das Rentenalter für Männer und Frauen 65 Jahre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Sozialpolitik (1983; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension
Region:Frankreich
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