Die neue Alterssicherung
Vom 1. April dieses Jahres an können die französischen Arbeitnehmer bereits mit erreichtem 60. Lebensjahr in Pension gehen. Bisher betrug das Rentenalter für Männer und Frauen 65 Jahre.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Sozialpolitik (1983; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Altersgrenze
331.13 Frühpension |
Region: | Frankreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Vom 1. April dieses Jahres an können die französischen Arbeitnehmer bereits mit erreichtem 60. Lebensjahr in Pension gehen. Bisher betrug das Rentenalter für Männer und Frauen 65 Jahre. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |