Verzug bei der Auszahlung des Arbeitsentgeltes : OGH v.13.7.1982

Ob bereits ein einmaliger Verzug des Arbeitgebers bei der Auszahlung des Arbeitsentgeltes einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildet, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 26)
Ort / Verlag / Datum:29.06.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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