Theaterbesuchsvertrag oder wann krieg ich als Zuschauer mein Geld zurück?
Der Zuschauer kann sein Geld in der Regel nur zurückverlangen, wenn die Vorstellung ausfällt oder frühzeitig abgebrochen werden muss, dagegen so gut wie nie in den Fällen anderweitiger Leistungsstörungen, insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt von Schlechterfüllung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 25.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 792 Theater
347.4 Vertragsrecht 347.56 Haftpflicht, berufliche 347.513 Schadenersatz |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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