Theaterbesuchsvertrag oder wann krieg ich als Zuschauer mein Geld zurück?

Der Zuschauer kann sein Geld in der Regel nur zurückverlangen, wenn die Vorstellung ausfällt oder frühzeitig abgebrochen werden muss, dagegen so gut wie nie in den Fällen anderweitiger Leistungsstörungen, insbesondere nicht unter dem Gesichtspunkt von Schlechterfüllung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1983; Nr 21)
VerfasserIn: Fessmann, Ingo
Ort / Verlag / Datum:25.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:792 Theater
347.4 Vertragsrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
347.513 Schadenersatz
Region:BRD
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