Verfassungswidrigkeiten in der Zivilgerichtsbarkeit und ihre Anfechtung

Aus Art.144 Abs.1 B-VG ergibt sich, dass gerichtliche Entscheidungen beim VfGH nicht anfechtbar sind / Anders verhält es sich mit verfassungswidrigen Bestimmungen in Verfahrensgesetzen. Inwieweit solche Bestimmungen vorliegen und welche verfassungsrechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten de lege lata ge...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 9)
VerfasserIn: Ballon, Oskar J
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.131.5 Verfassungsgerichtsbarkeit
347.9 Prozessverfahren
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
342.4 Bundesverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Aus Art.144 Abs.1 B-VG ergibt sich, dass gerichtliche Entscheidungen beim VfGH nicht anfechtbar sind / Anders verhält es sich mit verfassungswidrigen Bestimmungen in Verfahrensgesetzen. Inwieweit solche Bestimmungen vorliegen und welche verfassungsrechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten de lege lata gegeben sind, erörtert der Autor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog