Verfassungswidrigkeiten in der Zivilgerichtsbarkeit und ihre Anfechtung
Aus Art.144 Abs.1 B-VG ergibt sich, dass gerichtliche Entscheidungen beim VfGH nicht anfechtbar sind / Anders verhält es sich mit verfassungswidrigen Bestimmungen in Verfahrensgesetzen. Inwieweit solche Bestimmungen vorliegen und welche verfassungsrechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten de lege lata ge...
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Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1983; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.131.5 Verfassungsgerichtsbarkeit
347.9 Prozessverfahren 342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 342.4 Bundesverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.131.5 Verfassungsgerichtsbarkeit | Dokument Nr. A-285581 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |