Der revolutionäre Schwächeanfall der Eidgenossen
'Im Prinzip' bleibt auch weiterhin der Name des Mannes der Familienname der Ehegatten und der Kinder, doch kann die Braut am Hochzeitstage vor dem Zivilstandesbeamten um die Bewilligung nachsuchen, ihren bisherigen Familiennamen beibehalten zu dürfen, falls sie 'achtenswerte Gründe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1983)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.06.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.189.15 Namensrecht
396.1 Frauen: Gleichberechtigung |
Region: | Schweiz
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.189.15 Namensrecht | Dokument Nr. A-285245 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |