Rückgaberecht bei mangelhaften Neuwagen : Mehr als zwei Nachbesserungen nicht zumutbar

Das Recht, einen Mangel an einem Neuwagen durch Nachbesserung zu beseitigen, hat der Kfz-Händler nach dem AGB-Gesetz im übrigen nur dann, wenn auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucherpolitische Korrespondenz (1983)
Ort / Verlag / Datum:17.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
629.113 Kraftfahrzeuge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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