Rückgaberecht bei mangelhaften Neuwagen : Mehr als zwei Nachbesserungen nicht zumutbar
Das Recht, einen Mangel an einem Neuwagen durch Nachbesserung zu beseitigen, hat der Kfz-Händler nach dem AGB-Gesetz im übrigen nur dann, wenn auf diese Möglichkeit ausdrücklich hingewiesen wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Verbraucherpolitische Korrespondenz (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine 629.113 Kraftfahrzeuge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz | Dokument Nr. A-284885 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |