Bankgeheimnis: Zusammenhang mit Strafverfahren

Die gelegentlich vertretene Ansicht, dass das Bankgeheimnis nur gegen den Beschuldigten des Verfahrens durchbrochen ist, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des 23 Abs.2 KWG ableiten. Zweck dieser Bestimmung ist offenkundig, die volle Aufklärung vorsätzlicher Finanzvergehen auch durc...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1983)
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken
336.07 Finanzverwaltung
343.359 Steuerhinterziehung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die gelegentlich vertretene Ansicht, dass das Bankgeheimnis nur gegen den Beschuldigten des Verfahrens durchbrochen ist, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des 23 Abs.2 KWG ableiten. Zweck dieser Bestimmung ist offenkundig, die volle Aufklärung vorsätzlicher Finanzvergehen auch durch Zugriff auf Umstände, die sonst dem Bankgeheimnis unterliegen, zu ermöglichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog