Bankgeheimnis: Zusammenhang mit Strafverfahren
Die gelegentlich vertretene Ansicht, dass das Bankgeheimnis nur gegen den Beschuldigten des Verfahrens durchbrochen ist, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des 23 Abs.2 KWG ableiten. Zweck dieser Bestimmung ist offenkundig, die volle Aufklärung vorsätzlicher Finanzvergehen auch durc...
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Veröffentlicht in: | Steuer- und Wirtschaftskartei (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken 336.07 Finanzverwaltung 343.359 Steuerhinterziehung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die gelegentlich vertretene Ansicht, dass das Bankgeheimnis nur gegen den Beschuldigten des Verfahrens durchbrochen ist, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des 23 Abs.2 KWG ableiten. Zweck dieser Bestimmung ist offenkundig, die volle Aufklärung vorsätzlicher Finanzvergehen auch durch Zugriff auf Umstände, die sonst dem Bankgeheimnis unterliegen, zu ermöglichen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |