Bankgeheimnis: Zusammenhang mit Strafverfahren

Die gelegentlich vertretene Ansicht, dass das Bankgeheimnis nur gegen den Beschuldigten des Verfahrens durchbrochen ist, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem Sinn des 23 Abs.2 KWG ableiten. Zweck dieser Bestimmung ist offenkundig, die volle Aufklärung vorsätzlicher Finanzvergehen auch durc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei (1983)
Ort / Verlag / Datum:05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken
336.07 Finanzverwaltung
343.359 Steuerhinterziehung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.719 Bankgeheimnis Dokument Nr. A-284333 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage