Kein unzulässiger Kettendienstvertrag bei drei aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen aus Entgegenkommen befristeten Arbeitsverträgen : OGH v.14.9.1981

Kettenarbeitsverträge sind rechtswirksam, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe gerechtfertigt wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-283372 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage